In einer erneuerten „Gemeindeordnung für Großgründlach“ von 1780, die erste stammte aus dem Jahre 1346, steht zu lesen: „Item es soll ein jeder bey Sommerszeit für seiner Haustürn ein Schaff mit Wasser zusetzen, bey Straff von jeden Versehen einen Gulden.“ Was soviel heißt wie: Bei Hitze und Trockenheit hat jeder für sein Haus einen gefüllten Wassereimer bereit zu halten. Ist dies nicht der Fall, so wird ein Bußgeld verhängt. Für die Winterzeit ist keine Vorschrift abgedruckt, allerdings gingen in dieser Jahreszeit die Bürgermeister alle Samstag von Haus zu Haus und auch in der Woche unversehens, um zu sehen, wie jeder mit seinem Feuer umgehe. Stellten sie Mängel fest, verhängte man an Ort und Stelle sofort eine Strafe in Höhe von einem Gulden. Nicht anders erging es denen, die bei „Schlaissenlicht“ ihre Arbeit versahen. Da dies verboten war, zahlte der, der gegen diese Verordnung verstieß, sechs Gulden Strafe an die Schlossherrschaft und einen an die Gemeinde. Mit den gleichen Beträgen belegte man auch den, der von so einem Vergehen wusste und keine Anzeige erstattete. Wir nehmen an, dass mit diesen Strafgeldern auch die Gerätschaften zur Bekämpfung von Feuersbrünsten bezahlt und unterhalten wurden. Zwar gab es 1825 noch keine freiwillige Löschmannschaft, aber die Gemeinde bezahlte damals einen Betrag von 2,26 Gulden an den Schlossermeister Kugler für das Schmieren der Feuerlöschmaschinen.
In den weiteren Ausführungen der Gemeindeordnung ist auch die Rede von einem Feuerleitern-Haus. So kann angenommen werden, dass für „Gründlach“ (ganz am Anfang hieß die Ortschaft Crintilaha, aber die Einwohner sprechen auch heute noch von Gründlach, das geht einfach schneller über die Lippen wie Großgründlach) und Reutles in dieser Zeit ein organisierter Feuerschutz bestand. Diese Tatsache ergab sich wohl durch die Anwesenheit der sogenannten Herrschaft mit Schloss, da diese immer für die Erhaltung der Wohnstätte ihrer Untertanen Sorge getragen hat. Heute brauchen die Bürger nicht mehr geschlossen vor dem Bürgermeister erscheinen, wenn es um die Bekanntgabe einer Verordnung geht, so wie bei der vom Königlichen Landgericht in Erlangen (Großgründlach gehörte damals zu Erlangen) auf den 20. Oktober 1853 datierten. In Ihr steht folgendes zu lesen: „Der Gemeindevorsteher solle seinen Bürgern einschärfen, dass in Stallungen und Heuböden kein offenes Licht zu gebrauchen sei. Und dass Streichhölzer nur in einer Blechdose aufbewahrt werden dürfen.“
In der Umgebung entstanden bereits Feuerwehren. So wurde 1862 in Fürth eine Freiwillige Feuerwehr gegründet, im gleichen Jahr gliederte man den Ort Großgründlach dem Rentamt Fürth an. 1870 folgte die Gründung der Feuerwehr Eltersdorf. Zwei Jahre später folgten die Wehren in Neunhof und Buch. In Gründlach entschloss man sich erst am 1. April 1884 eine eigene Feuerwehr zu gründen.
Als Gründer ist der Gastwirt und Bürgermeister Johann Schultheiß zu nennen. Der 36-jährige konnte mit seinem Vorhaben noch einige Bürger des Ortes begeistern. Der ökonom Johann Fischer, der Bauer Jakob Weigel, der approbierte Baader Paul Haas, sie alle waren bereit, mitzuhelfen, die Freiwillige Feuerwehr im „Gasthaus zur Frischen Quelle“ heute Hans-Fellner-Str. 1 aus der Taufe zu heben. An Ausrüstung dürften die Gerätschaften vorhanden gewesen sein, die in dem schon bestehenden Spritzenhaus untergebracht waren. Den Baugrund, auf dem seit 1840 dieses Haus steht, stifteten die Schlossherren von Großgründlach, die Familie von Haller. Eine behördlich geforderte Erweiterung des Spritzenhauses bringt 1903 einen Grunderwerb durch die Gemeinde zu einem Preis von 75 Reichsmark mit sich.